AGB – DRONEA-SOLUTIONS

Allgemeine Geschäftsbedingungen – DRONEA-SOLUTIONS

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen DRONEA-SOLUTIONS Inh. Erhan Ayaydin (nachfolgend „Anbieter“) und dem Auftraggeber über die Erstellung von Videoaufnahmen mit FPV-Drohnen sowie ggf. ergänzenden Kamera- und Schnittleistungen.

2. Leistungsumfang

Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Die angebotenen Pakete (Basis, Standard, Premium) bilden den Rahmen der Hauptleistung. Darüber hinaus können im Rahmen der Projektabwicklung Zusatzmodule (z.B. weitere Formate, Teaser, Rohmaterialbereitstellung, Strategiegespräche oder Sondergenehmigungen) gemäß Angebot hinzugebucht werden. Diese Leistungen sind – sofern nicht ausdrücklich im Paket enthalten – separat vergütungspflichtig und werden vertraglich mit dem Auftrag bestätigt.

3. Sicherheit, Personen- und Eigentumsschutz

Der Anbieter verpflichtet sich zur Durchführung der Flüge gemäß den gültigen Vorschriften der EU-Drohnenverordnung, insbesondere wird eine erfahrene Aufsichtsperson (Spotter) bei FPV-Flügen eingesetzt und auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen, Tieren und Eigentum geachtet. Das Betreten von Privatgeländen oder Innenbereichen erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers. Für Schäden, die der Dritte oder nicht abgesprochene Agierenden am Set entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung. Alle am Drehtag beteiligten Personen werden vor Drehbeginn durch den Anbieter in einem Kick-off-Gespräch ausreichend zu Sicherheit, Flugverhalten und Verhalten im Drohnenumfeld gebrieft.

4. Wetterbedingte Verschiebung

Da FPV-Flüge witterungsabhängig sind, behält sich der Anbieter vor, den Drehtermin bei ungeeigneten Bedingungen (z.B. Regen, starke Böen, Gewitter) kurzfristig zu verschieben. Eine solche Verschiebung ist kostenfrei für den Auftraggeber. Ein Ersatztermin wird zeitnah vereinbart.

5. Stornierungsbedingungen

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor Drehbeginn möglich. Unabhängig davon werden bereits bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachte Leistungen, insbesondere konzeptionelle Vorbereitungen sowie sonstige projektbezogene Tätigkeiten, gesondert und in vollem Umfang gemäß Angebot bzw. nach Aufwand berechnet. Bei späterer Absage wird eine Stornogebühr von 30 % des Gesamtbetrags (brutto) fällig.

Erfolgt die Stornierung am Drehtag vor Ort, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % berechnet. Ein Abbruch des Drehtages durch den Auftraggeber nach Beginn der Aufnahmen – z.B. durch Rückzug von Ansprechpartnern, Sperrung des Geländes oder interne Absage – gilt als vollständige Inanspruchnahme des Drehtages. Es wird das vereinbarte Paketentgelt in voller Höhe fällig (No-Show-Klausel), da durch Anreise und Blockierung des Tages ein voller Verdienstausfall entsteht.

6. Datenschutz & Persönlichkeitsrechte

Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einholung von Einwilligungen aller erkennbaren Personen. Falls Personen nicht im Videomaterial erscheinen sollen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese vorab darüber zu informieren, dass ein Dreh stattfindet und dafür zu sorgen, dass sich diese Personen zum Zeitpunkt der Aufnahmen nicht im Sichtfeld der Kamera befinden.

Der Anbieter beginnt Aufnahmen von Personen erst nach schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers, dass die erforderlichen Einwilligungen vorliegen. Ohne diese Bestätigung werden keine erkennbaren Personen aufgezeichnet. Etwaige Ansprüche Dritter aufgrund fehlender oder fehlerhafter Einwilligungen trägt ausschließlich der Auftraggeber.

Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für unzureichende Aufklärung durch den Auftraggeber. Darüber hinaus müssen alle aktiv im Projekt beteiligten Personen eine schriftliche Erklärung unterzeichnen, in der bestätigt wird, dass sie über Sicherheitsaspekte und Verhalten im Umfeld von Drohnenflügen informiert wurden, sich darüber im Klaren sind, dass ihr Gesicht bzw. ihre Person im finalen Videomaterial erkennbar sein kann und dass dieses Material ggf. öffentlich auf Plattformen des Auftraggebers veröffentlicht wird.

7. Übergabe & Nutzungsrechte

Die Übergabe des finalen Videomaterials erfolgt digital per Download-Link. Alternativ ist auf Wunsch und nach Absprache eine physische Lieferung (z.B. USB-Stick) möglich. Der Anbieter räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht am finalen Produkt für die vereinbarten Zwecke (z.B. Social Media, Website) ein.

Die Urheberrechte verbleiben beim Anbieter. Der Anbieter ist berechtigt, das im Rahmen des Projekts entstandene Material – unter Wahrung berechtigter Interessen des Auftraggebers – für eigene Werbezwecke (z.B. Portfolio, Website, Social Media, Showreel) zu verwenden. Eine gesonderte Zustimmung des Auftraggebers ist hierfür nicht erforderlich, sofern keine schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

Rohmaterial: Die Nutzungsrechte beziehen sich ausschließlich auf das fertig produzierte Videomaterial gemäß Angebot. Eine Weitergabe von Rohmaterial an Dritte, Agenturen oder Produktionsdienstleister erfordert den gesondert zu buchenden Lizenzbaustein (Rohmaterial-Export + Lizenz-Upgrade, Artikelnr. FPV-ADD-RAW + FPV-ADD-LIZ). Ohne diesen Lizenzbaustein verbleibt das Rohmaterial ausschließlich beim Anbieter und darf nicht weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht werden.

8. Abnahme & Reklamation

Das fertiggestellte Material gilt mit Bereitstellung des Download-Links als übergeben. Reklamationen sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich per Mail mitzuteilen.

Korrekturrunden: Eine Korrekturschleife gilt als ein konsolidiertes, schriftliches Feedback-Dokument des Auftraggebers. Einzelne Nachforderungen nach bereits erteiltem Feedback zählen als neue Schleife. Die im Angebot vereinbarte Anzahl an Korrekturrunden ist abschließend. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden als zusätzliche Korrekturschleife (Artikelnr. FPV-ADD-KOR, 149 € netto pauschal) oder – bei inhaltlichen Konzeptwechseln – nach § 13 berechnet.

9. Haftung & Versicherung

Der Anbieter verfügt über eine gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung. Für Schäden durch höhere Gewalt (z.B. plötzlicher Wetterumschwung, Straßensperrung, behördliche Einschränkungen), die nicht im Zusammenhang mit der eingesetzten Technik stehen, wird keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Drehungsumgebung sicherzustellen (z.B. keine unbeteiligten Personen im Flugbereich).

10. Zahlungsbedingungen

Für Aufträge ab 1.000 € netto ist eine Anzahlung von 30 % des Auftragswerts vor dem Drehtag fällig. Die Restrechnung wird nach Lieferung des finalen Videomaterials gestellt und ist innerhalb von 14 Werktagen ohne Abzug auf das im Angebot angegebene Konto zu überweisen.

Bei Aufträgen unter 1.000 € netto erfolgt die Abrechnung vollständig nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung. Teilleistungen können anteilig abgerechnet werden. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 5 € pro Zahlungserinnerung fällig. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

11. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters (76549 Hügelsheim). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

12. Lieferfristen

Die im Angebot genannte Lieferfrist beginnt mit dem letzten Drehtag, frühestens jedoch nach Eingang aller notwendigen Briefing-Unterlagen und – bei Option C (FPV Premium) – nach schriftlicher Freigabe des Szenen- und Ablaufplans durch den Auftraggeber. Die paketspezifischen Lieferfristen sind im Angebot verbindlich angegeben.

Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Lieferung des finalen Videomaterials innerhalb von 14 Werktagen nach dem letzten Drehtag. Etwaige Änderungswünsche oder Zusatzleistungen können diese Frist verlängern.

13. Mehraufwand bei Leistungsänderung

Sollten sich nach Auftragserteilung Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs ergeben (z.B. zusätzliche Drehorte, Locations, Szenen, Versionen), ist der Anbieter berechtigt, den entstehenden Mehraufwand nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zusätzlich zu berechnen.

Der Stundensatz für nicht vereinbarten Mehraufwand beträgt 110 € netto/h (Mindestabrechnung 0,5 h, danach in 30-Minuten-Schritten). Mehraufwand ab einem voraussichtlichen Betrag von 200 € netto wird vorab schriftlich durch den Auftraggeber freigegeben, bevor der Anbieter mit der Ausführung beginnt.

14. Fremdkosten und behördliche Gebühren

Sofern für die Durchführung des Projekts Genehmigungen durch Behörden, Luftfahrtverwaltungen oder andere externe Stellen erforderlich sind, übernimmt der Anbieter die Koordination und Abstimmung, sofern dies schriftlich vereinbart wurde. Die damit verbundenen Verwaltungsgebühren, beispielsweise durch Luftfahrtbehörden, kommunale Stellen oder die Deutsche Flugsicherung (DFS), gelten als durchlaufende Posten und werden dem Auftraggeber ohne Aufschlag weiterberechnet. Diese Fremdkosten sind nicht Bestandteil der Paketpreise und unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht gemäß § 10 Abs. 1 UStG.


Stand: 2025 – DRONEA-SOLUTIONS Inh. Erhan Ayaydin, Korbmacherweg 6, 76549 Hügelsheim